Hund anschaffen im Kanton Zürich: Checkliste und Fristen
Stand: 15. Oktober 2026 · Quellen unten
Du planst einen Hund und wohnst im Kanton Zürich? Dann lohnt sich ein Blick auf die Pflichten, bevor der Hund einzieht. Einiges klärst du am besten vorher, für anderes laufen ab der Übernahme Fristen. Hier findest du die Checkliste und die Zeitfenster aus dem Hundegesetz (HuG) und den offiziellen Informationen des Kantons.
Checkliste vor der Anschaffung
- Rasse prüfen: Hunde der Rassetypenliste II darfst du im Kanton Zürich nicht erwerben, züchten oder mitbringen (§ 8 HuG). Details: Listenhund Zürich.
- Mikrochip und AMICUS: Kläre vor der Übernahme, ob der Hund einen funktionierenden Mikrochip hat und in der Hundedatenbank AMICUS registriert ist.
- Herkunft: Der Kanton warnt vor illegal importierten Hunden. Sie sind oft schon bei der Übernahme krank, schlecht sozialisiert oder verhaltensauffällig. Kauf keine Tiere aus unbekannten Quellen und lern deinen Hund persönlich kennen, statt ihn online zu bestellen.
- Haftpflichtversicherung: Du brauchst eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckung, für jeden Hund, unabhängig von Grösse und Rasse (§ 6 HuG).
- Hundeabgabe: Rechne mit CHF 70 bis 200 pro Hund und Kalenderjahr, die Höhe legt deine Wohngemeinde fest (§ 23 HuG).
- Hundekurse einplanen: Wenn du einen Hund mindestens drei Monate hältst, besuchst du mit ihm einen praktischen Kurs. Hältst du zum ersten Mal einen Hund oder ist es mehr als zehn Jahre her, kommt der Theoriekurs mit Prüfung dazu. Beide Kurse machst du bei einer Hundeausbildnerin mit Bewilligung des Veterinäramts, die Liste findest du auf zh.ch.
Zeitfenster für den Theoriekurs
Den Theoriekurs darfst du schon vor der Anschaffung machen. Der Kanton schreibt dazu: «Sie dürfen den Theoriekurs frühestens ein Jahr vor und müssen ihn spätestens zwei Monate nach dem Beginn Ihrer Hundehaltung oder nach Ihrem Zuzug in den Kanton besuchen.»
Planst du deinen ersten Hund, kannst du den Kurs also bis zu einem Jahr im Voraus besuchen. Das hat einen Vorteil: Ist der Welpe erst einmal da, bleibt wenig Zeit und Ruhe zum Lernen. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden, vor Ort oder online, und endet mit einer Prüfung.
Fristen ab der Übernahme
| Wann | Was |
|---|---|
| Bis ein Jahr vorher | Frühester Zeitpunkt für den Theoriekurs mit Prüfung |
| Innert zehn Tagen | Hund bei der Wohngemeinde melden und in AMICUS auf dich registriert haben |
| Innert zwei Monaten | Theoriekurs mit Prüfung besucht (wenn du ihn machen musst) |
| Spätestens nach drei Monaten | Prüfungsbestätigung bei der Wohngemeinde einreichen, zusammen mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung |
| Ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes | Frühester Beginn des praktischen Kurses (mindestens sechs Lektionen) |
| Spätestens nach zwölf Monaten | Praktischer Kurs abgeschlossen |
Die Fristen gelten ab Beginn der Hundehaltung. Ziehst du mit deinem Hund in den Kanton Zürich, zählen die Kursfristen ab dem Zuzug.
Lern für die Theorieprüfung, bevor dein Hund einzieht
Die Lernapp bereitet dich mit über 200 Übungsfragen, Prüfungssimulation und Schwachstellen-Training auf die Theorieprüfung vor. 6 Monate für CHF 39, mit dem Hundewiki zusammen CHF 59.
Zur LernappAusnahmen
Kein Theoriekurs nötig
- wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate einen Hund gehalten hast
- wenn du den Hund von deiner Ehe- oder Lebenspartnerin übernimmst und er seit mindestens sechs Monaten in eurem gemeinsamen Haushalt lebt
- wenn du sehbehindert bist und einen Blindenführhund einer von der IV anerkannten Blindenführhundeschule übernimmst
Kein praktischer Kurs nötig, zum Beispiel
- wenn der Hund beim Erwerb oder Zuzug älter als zehn Jahre ist
- wenn du den Hund von deiner Ehe- oder Lebenspartnerin übernimmst und er seit mindestens sechs Monaten in eurem gemeinsamen Haushalt lebt
- wenn der Hund in AMICUS auf ein Tierheim registriert ist (nicht aber, wenn ein Tierheim ihn aus dem Ausland einführt, um ihn in der Schweiz zu platzieren)
- wenn du zuziehst und eine praktische Ausbildung gemacht hast, die laut Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist
Weitere Ausnahmen gelten etwa für Assistenzhunde, Armee-, Polizei- und Herdenschutzhunde. Die vollständige Liste findest du auf zh.ch.
Häufige Fragen
- Kann ich den Theoriekurs machen, bevor ich einen Hund habe?
- Ja. Im Kanton Zürich darfst du den Theoriekurs frühestens ein Jahr vor Beginn der Hundehaltung besuchen. Spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug muss er absolviert sein.
- Was muss ich nach der Übernahme meines Hundes erledigen?
- Innert zehn Tagen meldest du den Hund bei deiner Wohngemeinde und lässt ihn in AMICUS auf dich registrieren. Musst du den Theoriekurs machen, reichst du die Prüfungsbestätigung mit der Anmeldung oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeinde ein.
- Welche Kosten kommen mit einem Hund im Kanton Zürich auf mich zu?
- Gesetzlich vorgeschrieben sind die Hundeabgabe von CHF 70 bis 200 pro Jahr, je nach Gemeinde, und eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckung. Die Preise für Theorie- und Praxiskurs legt die jeweilige Hundeschule fest.
- Muss ich den Theoriekurs machen, wenn ich früher schon einen Hund hatte?
- Nein, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate einen Hund gehalten hast. Den praktischen Kurs machst du trotzdem mit jedem Hund, den du mindestens drei Monate hältst, ausser es gilt eine der Ausnahmen.
Diese Seite fasst Gesetz und offizielle Informationen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Erlasse und Auskünfte von Gemeinde und Veterinäramt Zürich.
Quellen
- Kanton Zürich: Hunde, Haltung und Pflichten, Hundeausbildung, Vorsicht beim Hundekauf (abgerufen 15.10.2026)
- Hundegesetz Kanton Zürich (HuG, LS 554.5), §§ 6, 7, 8 und 23 (abgerufen 15.10.2026)