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Hund anschaffen im Kanton Zürich: Checkliste und Fristen

Stand: 15. Oktober 2026 · Quellen unten

Du planst einen Hund und wohnst im Kanton Zürich? Dann lohnt sich ein Blick auf die Pflichten, bevor der Hund einzieht. Einiges klärst du am besten vorher, für anderes laufen ab der Übernahme Fristen. Hier findest du die Checkliste und die Zeitfenster aus dem Hundegesetz (HuG) und den offiziellen Informationen des Kantons.

Checkliste vor der Anschaffung

Zeitfenster für den Theoriekurs

Den Theoriekurs darfst du schon vor der Anschaffung machen. Der Kanton schreibt dazu: «Sie dürfen den Theoriekurs frühestens ein Jahr vor und müssen ihn spätestens zwei Monate nach dem Beginn Ihrer Hundehaltung oder nach Ihrem Zuzug in den Kanton besuchen.»

Planst du deinen ersten Hund, kannst du den Kurs also bis zu einem Jahr im Voraus besuchen. Das hat einen Vorteil: Ist der Welpe erst einmal da, bleibt wenig Zeit und Ruhe zum Lernen. Der Kurs dauert im Schnitt zwei Stunden, vor Ort oder online, und endet mit einer Prüfung.

Fristen ab der Übernahme

WannWas
Bis ein Jahr vorherFrühester Zeitpunkt für den Theoriekurs mit Prüfung
Innert zehn TagenHund bei der Wohngemeinde melden und in AMICUS auf dich registriert haben
Innert zwei MonatenTheoriekurs mit Prüfung besucht (wenn du ihn machen musst)
Spätestens nach drei MonatenPrüfungsbestätigung bei der Wohngemeinde einreichen, zusammen mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung
Ab dem sechsten Lebensmonat des HundesFrühester Beginn des praktischen Kurses (mindestens sechs Lektionen)
Spätestens nach zwölf MonatenPraktischer Kurs abgeschlossen

Die Fristen gelten ab Beginn der Hundehaltung. Ziehst du mit deinem Hund in den Kanton Zürich, zählen die Kursfristen ab dem Zuzug.

Lern für die Theorieprüfung, bevor dein Hund einzieht

Die Lernapp bereitet dich mit über 200 Übungsfragen, Prüfungssimulation und Schwachstellen-Training auf die Theorieprüfung vor. 6 Monate für CHF 39, mit dem Hundewiki zusammen CHF 59.

Zur Lernapp

Ausnahmen

Kein Theoriekurs nötig

Kein praktischer Kurs nötig, zum Beispiel

Weitere Ausnahmen gelten etwa für Assistenzhunde, Armee-, Polizei- und Herdenschutzhunde. Die vollständige Liste findest du auf zh.ch.

Häufige Fragen

Kann ich den Theoriekurs machen, bevor ich einen Hund habe?
Ja. Im Kanton Zürich darfst du den Theoriekurs frühestens ein Jahr vor Beginn der Hundehaltung besuchen. Spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug muss er absolviert sein.
Was muss ich nach der Übernahme meines Hundes erledigen?
Innert zehn Tagen meldest du den Hund bei deiner Wohngemeinde und lässt ihn in AMICUS auf dich registrieren. Musst du den Theoriekurs machen, reichst du die Prüfungsbestätigung mit der Anmeldung oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung bei der Gemeinde ein.
Welche Kosten kommen mit einem Hund im Kanton Zürich auf mich zu?
Gesetzlich vorgeschrieben sind die Hundeabgabe von CHF 70 bis 200 pro Jahr, je nach Gemeinde, und eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckung. Die Preise für Theorie- und Praxiskurs legt die jeweilige Hundeschule fest.
Muss ich den Theoriekurs machen, wenn ich früher schon einen Hund hatte?
Nein, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate einen Hund gehalten hast. Den praktischen Kurs machst du trotzdem mit jedem Hund, den du mindestens drei Monate hältst, ausser es gilt eine der Ausnahmen.

Diese Seite fasst Gesetz und offizielle Informationen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Erlasse und Auskünfte von Gemeinde und Veterinäramt Zürich.

Quellen