Hundegesetz Zürich: deine Pflichten im Überblick
Stand: 10. Oktober 2026 · Quellen unten
Wer im Kanton Zürich einen Hund hält, hat einige Pflichten: anmelden, versichern, Abgabe zahlen, Kurse besuchen und unterwegs die Leinen- und Zutrittsregeln kennen. Hier findest du die wichtigsten Punkte aus dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV) auf einen Blick. Seit dem 1. Juni 2025 gilt die revidierte Fassung mit dem obligatorischen Hundekurs.
Vor der Anschaffung
- Verbotene Rassen: Hunde der Rassetypenliste II darfst du im Kanton Zürich nicht erwerben, züchten oder mitbringen, auch nicht als Mischling. Details: Listenhund Zürich.
- Mikrochip und AMICUS: Kläre vor der Übernahme, ob der Hund einen funktionierenden Mikrochip hat und in der Hundedatenbank AMICUS registriert ist.
Innert zehn Tagen nach der Übernahme
- Hund bei deiner Wohngemeinde melden.
- Hund in AMICUS auf dich registriert haben.
Auch den Tod deines Hundes meldest du der Gemeinde und in AMICUS.
Haftpflicht und Hundeabgabe
| Pflicht | Was gilt |
|---|---|
| Haftpflichtversicherung | Mindestens 1 Million Franken Deckung, für jeden Hund, unabhängig von Grösse und Rasse (§ 6 HuG) |
| Hundeabgabe (Hundesteuer) | CHF 70 bis 200 pro Hund und Kalenderjahr, die Höhe legt deine Gemeinde fest. Kommt der Hund nach dem 30. Juni dazu, zahlst du für dieses Jahr die Hälfte (§ 23 HuG) |
Obligatorischer Hundekurs
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht (§ 7 HuG). Sie hat zwei Teile:
| Theoriekurs mit Prüfung | Praktischer Kurs | |
|---|---|---|
| Wer | Wer in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate einen Hund gehalten hat | Mit jedem Hund, den du mindestens drei Monate hältst (Ausnahmen, z.B. Hund bei Übernahme älter als zehn Jahre) |
| Wann | Frühestens ein Jahr vor, spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug | Ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes, abgeschlossen spätestens zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung |
| Umfang | Im Schnitt zwei Stunden, vor Ort oder online, Prüfung mit 25 Fragen | Mindestens sechs Lektionen |
Beide Kurse besuchst du bei einer Hundeausbildnerin mit Bewilligung des Veterinäramts. Die Prüfungsbestätigung reichst du bei der Gemeinde ein, zusammen mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung.
Theorieprüfung beim ersten Versuch bestehen
Die Lernapp bereitet dich mit über 200 Übungsfragen, Prüfungssimulation und Schwachstellen-Training auf die Theorieprüfung vor. 6 Monate für CHF 39, mit dem Hundewiki zusammen CHF 59.
Zur LernappUnterwegs mit Hund
Leinenpflicht (§ 11 HuG)
- in öffentlich zugänglichen Gebäuden
- an verkehrsreichen Strassen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen
- an Orten, die entsprechend signalisiert sind
- im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter) vom 1. April bis 31. Juli, Verstösse kosten eine Ordnungsbusse von CHF 60
- überall im öffentlichen Raum, wenn die Hündin läufig ist, der Hund bissig ist, eine ansteckende Krankheit hat oder die Behörde es anordnet
Die Länge der Leine ist nicht vorgeschrieben. Ausserhalb der Leinenpflicht gilt: In Wäldern, an Waldrändern und bei Dunkelheit hältst du deinen Hund in Sichtweite und auf kurzer Distanz (§ 9 HuG).
Hier haben Hunde keinen Zutritt (§ 10 HuG)
- Friedhöfe
- Badeanstalten
- Pausenplätze von Schulhausanlagen
- Spiel- und Sportfelder
- signalisierte Orte
Weitere Pflichten
- Maulkorb, wenn der Hund bissig ist oder die Behörde es anordnet (§ 12 HuG).
- Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt beseitigen (§ 13 HuG).
- Lärm: Dritte dürfen nicht durch andauerndes Bellen oder Heulen gestört werden (§ 14 HuG).
- Hunde nicht unbeaufsichtigt im frei zugänglichen Raum laufen lassen, nicht auf Menschen oder Tiere hetzen und nicht absichtlich reizen (§ 9 HuG).
Beissvorfälle
Das Veterinäramt nimmt Meldungen zu Beissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten entgegen, auch von Betroffenen und aus der Bevölkerung. Es klärt den Fall ab und kann Massnahmen anordnen, etwa einen Kursbesuch, Leinen- oder Maulkorbpflicht bis hin zum Halteverbot (§§ 16 bis 18 HuG).
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich meinen Hund im Kanton Zürich anmelden?
- Innert zehn Tagen nach der Übernahme bei deiner Wohngemeinde. In derselben Frist muss der Hund in der Hundedatenbank AMICUS auf dich registriert sein.
- Wie hoch ist die Hundesteuer im Kanton Zürich?
- Die Hundeabgabe beträgt CHF 70 bis 200 pro Hund und Kalenderjahr. Die genaue Höhe legt deine Wohngemeinde fest.
- Wann gilt im Kanton Zürich Leinenpflicht im Wald?
- Vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand bis 50 Meter Entfernung. Verstösse kosten eine Ordnungsbusse von CHF 60.
- Muss ich im Kanton Zürich einen Hundekurs machen?
- Ja. Den praktischen Kurs mit mindestens sechs Lektionen machst du mit jedem Hund, den du mindestens drei Monate hältst. Hast du in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate einen Hund gehalten, kommt der Theoriekurs mit Prüfung dazu. Es gibt Ausnahmen, die der Kanton auf zh.ch auflistet.
Diese Seite fasst Gesetz und offizielle Informationen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Erlasse und Auskünfte von Gemeinde und Veterinäramt Zürich.
Quellen
- Hundegesetz Kanton Zürich (HuG, LS 554.5), Stand 1.7.2025
- Kanton Zürich: Hunde, Haltung und Pflichten, Hundeausbildung (abgerufen 10.10.2026)
- Kanton Zürich: Merkblatt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (PDF)