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Hundegesetz Zürich: deine Pflichten im Überblick

Stand: 10. Oktober 2026 · Quellen unten

Wer im Kanton Zürich einen Hund hält, hat einige Pflichten: anmelden, versichern, Abgabe zahlen, Kurse besuchen und unterwegs die Leinen- und Zutrittsregeln kennen. Hier findest du die wichtigsten Punkte aus dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV) auf einen Blick. Seit dem 1. Juni 2025 gilt die revidierte Fassung mit dem obligatorischen Hundekurs.

Vor der Anschaffung

Innert zehn Tagen nach der Übernahme

Auch den Tod deines Hundes meldest du der Gemeinde und in AMICUS.

Haftpflicht und Hundeabgabe

PflichtWas gilt
HaftpflichtversicherungMindestens 1 Million Franken Deckung, für jeden Hund, unabhängig von Grösse und Rasse (§ 6 HuG)
Hundeabgabe (Hundesteuer)CHF 70 bis 200 pro Hund und Kalenderjahr, die Höhe legt deine Gemeinde fest. Kommt der Hund nach dem 30. Juni dazu, zahlst du für dieses Jahr die Hälfte (§ 23 HuG)

Obligatorischer Hundekurs

Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht (§ 7 HuG). Sie hat zwei Teile:

Theoriekurs mit PrüfungPraktischer Kurs
WerWer in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate einen Hund gehalten hatMit jedem Hund, den du mindestens drei Monate hältst (Ausnahmen, z.B. Hund bei Übernahme älter als zehn Jahre)
WannFrühestens ein Jahr vor, spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem ZuzugAb dem sechsten Lebensmonat des Hundes, abgeschlossen spätestens zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung
UmfangIm Schnitt zwei Stunden, vor Ort oder online, Prüfung mit 25 FragenMindestens sechs Lektionen

Beide Kurse besuchst du bei einer Hundeausbildnerin mit Bewilligung des Veterinäramts. Die Prüfungsbestätigung reichst du bei der Gemeinde ein, zusammen mit der Anmeldung des Hundes oder spätestens drei Monate nach Beginn der Hundehaltung.

Theorieprüfung beim ersten Versuch bestehen

Die Lernapp bereitet dich mit über 200 Übungsfragen, Prüfungssimulation und Schwachstellen-Training auf die Theorieprüfung vor. 6 Monate für CHF 39, mit dem Hundewiki zusammen CHF 59.

Zur Lernapp

Unterwegs mit Hund

Leinenpflicht (§ 11 HuG)

Die Länge der Leine ist nicht vorgeschrieben. Ausserhalb der Leinenpflicht gilt: In Wäldern, an Waldrändern und bei Dunkelheit hältst du deinen Hund in Sichtweite und auf kurzer Distanz (§ 9 HuG).

Hier haben Hunde keinen Zutritt (§ 10 HuG)

Weitere Pflichten

Beissvorfälle

Das Veterinäramt nimmt Meldungen zu Beissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten entgegen, auch von Betroffenen und aus der Bevölkerung. Es klärt den Fall ab und kann Massnahmen anordnen, etwa einen Kursbesuch, Leinen- oder Maulkorbpflicht bis hin zum Halteverbot (§§ 16 bis 18 HuG).

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meinen Hund im Kanton Zürich anmelden?
Innert zehn Tagen nach der Übernahme bei deiner Wohngemeinde. In derselben Frist muss der Hund in der Hundedatenbank AMICUS auf dich registriert sein.
Wie hoch ist die Hundesteuer im Kanton Zürich?
Die Hundeabgabe beträgt CHF 70 bis 200 pro Hund und Kalenderjahr. Die genaue Höhe legt deine Wohngemeinde fest.
Wann gilt im Kanton Zürich Leinenpflicht im Wald?
Vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand bis 50 Meter Entfernung. Verstösse kosten eine Ordnungsbusse von CHF 60.
Muss ich im Kanton Zürich einen Hundekurs machen?
Ja. Den praktischen Kurs mit mindestens sechs Lektionen machst du mit jedem Hund, den du mindestens drei Monate hältst. Hast du in den letzten zehn Jahren nicht mindestens sechs Monate einen Hund gehalten, kommt der Theoriekurs mit Prüfung dazu. Es gibt Ausnahmen, die der Kanton auf zh.ch auflistet.

Diese Seite fasst Gesetz und offizielle Informationen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Erlasse und Auskünfte von Gemeinde und Veterinäramt Zürich.

Quellen