Listenhund Zürich: Welche Hunderassen sind verboten?
Stand: 10. Oktober 2026 · Quellen unten
Im Kanton Zürich gibt es keine Bewilligung für sogenannte Listenhunde, sondern ein Verbot. Offiziell heisst die Liste Rassetypenliste II. Hunde dieser Rassen und ihre Mischlinge darfst du im Kanton Zürich nicht erwerben, nicht züchten und nicht mit ihnen in den Kanton ziehen.
Diese Hunderassen sind im Kanton Zürich verboten
Die Rassetypenliste II stützt sich auf § 8 Hundegesetz und § 5 Hundeverordnung. Der Kanton weist darauf hin, dass die Liste nicht abschliessend ist.
- American Bull Terrier
- American Bully
- American Bully XXL
- American Pit Bull Terrier
- American Pocket Bully
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Basicdog
- Bull Terrier
- Pit Bull Terrier
- Rottweiler (seit 1. Januar 2025)
- Staffordshire Bull Terrier
- Swiss Blue Bully
- Swiss Champagner Bully
Eine Prüfung oder Wesensbeurteilung, mit der du trotzdem einen Hund dieser Rassen halten darfst, gibt es nicht. Ausnahmen gibt es nur für Hunde, die schon im Kanton lebten, bevor ihre Rasse neu auf die Liste kam, und nur mit fristgerecht beantragter Haltebewilligung.
Mischlinge
Das Verbot gilt auch für Mischlinge mit mindestens zehn Prozent Blut einer verbotenen Rasse. Sieht ein Hund so aus, als könnte er dazugehören, und fehlt ein ausreichender Abstammungsnachweis, musst du dich beim Veterinäramt melden. Es beurteilt das Aussehen des Hundes (Phänotypisierung) und entscheidet, ob er unter das Verbot fällt.
Rottweiler: seit 2025 auf der Liste
Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2024 beschlossen, den Rottweiler auf die Rassetypenliste II zu setzen. Seit dem 1. Januar 2025 darfst du im Kanton Zürich keinen neuen Rottweiler mehr erwerben.
- Wer seinen Rottweiler schon vor dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich registriert hatte, musste bis 30. Juni 2025 eine Haltebewilligung beantragen. Teil des Verfahrens ist eine Wesensbeurteilung als Führbarkeitstest.
- Rottweiler unter 15 Monaten erhalten bei positivem Ergebnis eine vorläufige Bewilligung bis zum Alter von zwei Jahren, danach braucht es einen neuen Antrag.
- Ohne beantragte oder gültige Haltebewilligung ist die Haltung verboten.
Zu Besuch im Kanton Zürich
Wohnst du ausserhalb des Kantons Zürich, darfst du mit einem Hund der Rassetypenliste II höchstens 30 Tage pro Jahr im Kanton bleiben. Im öffentlich zugänglichen Raum gilt dann immer Leinen- und Maulkorbpflicht.
Und in anderen Kantonen?
Die Schweiz hat keine nationale Rasseliste. Viele Kantone haben eigene Listen, manche mit Verbot, andere mit Bewilligungspflicht, einige gar keine. Vor einem Umzug oder einer Reise mit einem dieser Hunde lohnt sich ein Blick auf die Regeln am Zielort.
Alle Kantone im Überblick
Im Hundewiki findest du die Rasseregeln von 15 Kantonen, dazu Leinenpflicht, Hundesteuer, AMICUS und Reisen, jeder Artikel mit Quellen und Prüfdatum. 12 Monate für CHF 42, mit der Lernapp für den obligatorischen Hundekurs zusammen CHF 59.
Zum HundewikiHäufige Fragen
- Ist der Rottweiler im Kanton Zürich verboten?
- Ja. Seit dem 1. Januar 2025 steht der Rottweiler auf der Rassetypenliste II. Neue Rottweiler darfst du im Kanton Zürich nicht mehr erwerben. Hunde, die vorher schon registriert waren, brauchen eine Haltebewilligung, die bis 30. Juni 2025 beantragt werden musste.
- Darf ich mit einem Listenhund in den Kanton Zürich ziehen?
- Nein. Der Zuzug mit einem Hund der Rassetypenliste II ist verboten, auch für Mischlinge mit mindestens zehn Prozent Blut einer dieser Rassen.
- Darf ich mit einem Listenhund den Kanton Zürich besuchen?
- Ja, wenn du ausserhalb des Kantons wohnst: höchstens 30 Tage pro Jahr, im öffentlich zugänglichen Raum immer mit Leine und Maulkorb.
- Kann ich mit einem Wesenstest trotzdem einen Listenhund halten?
- Nein. Im Kanton Zürich gibt es keine Prüfung, mit der du einen Hund der Rassetypenliste II neu halten darfst. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die schon im Kanton lebten, bevor ihre Rasse auf die Liste kam.
Diese Seite fasst die offiziellen Informationen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz und Auskünfte des Veterinäramts Zürich.